Eigenständigkeit

Das PH-Institut NMS wurde 2005 unter dem Namen «Institut für Vor- und Primarschulstufe NMS» (IVP NMS) an die damals neugegründete PHBern angegliedert. Der Grosse Rat des Kantons Bern wollte durch diese Angliederung den Beitrag der NMS Bern für die Ausbildung von Lehrpersonen sicherstellen. Mit der Angliederung an die PHBern wurde der Status als Hochschulinstitut gewährleistet.

Seit dem 1. Februar 2023 ist das Institut NMS unter dem neuen Namen «Pädagogisches Hochschulinstitut NMS Bern» (PH NMS Bern) ein eigenständiges Hochschulinstitut. Die bisherige Angliederung an die PHBern wurde aufgehoben. Der Kanton Bern schafft damit klarere Strukturen und Zuständigkeiten.

Das Projekt der Eigenständigkeit des Instituts NMS wurde von der Berner Bildungsdirektorin, RR Christine Häsler, und ihrem Vorgänger Dr. Bernhard Pulver unter Miteinbezug der PHBern und der NMS Bern erarbeitet.

Der Kanton Bern überträgt der NMS Bern weiterhin eine Aufgabe in der Lehr*innenbildung und beteiligt sich mit einem Pro-Kopf-Beitrag an der Finanzierung. Die Bildungs- und Kulturdirektion wird die Aufsicht über das Institut wahrnehmen.

Im Hinblick auf die Eigenständigkeit hat das Institut ein umfassendes Qualitätsmanagement aufgebaut. Am 25. März 2022 wurde das Institut vom Schweizerischen Akkreditierungsrat als «Pädagogische Hochschule» akkreditiert.

Der Regierungsrat des Kantons Bern will damit die Strukturen und Zuständigkeiten einfacher gestalten.

Der Grosse Rat des Kanton Berns hat am 8. März 2022 dem Vorhaben mit der Verabschiedung des Gesetzes über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) zugestimmt. Gemäss dem angepassten PHG überträgt der Kanton Bern ab dem 1. Februar 2023 der NMS Bern eine öffentliche Aufgabe in der Ausbildung von Lehrpersonen für die Primarstufe.

Das Projekt der künftigen Eigenständigkeit des Instituts NMS ist von der Berner Bildungsdirektorin, RR Christine Häsler, und ihrem Vorgänger Dr. Bernhard Pulver unter Miteinbezug der PHBern und der NMS Bern erarbeitet worden.

Ermöglichung der Eigenständigkeit

Möglich wird dieser Schritt, weil seit 2015 mit dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) des Bundes eine Akkreditierung als Hochschulinstitut auch für private und kleinere Institutionen möglich ist.

Die bisherige Angliederung des Instituts NMS an die PHBern wird daher per 1. Februar 2023 aufgehoben und in eine partnerschaftliche Zusammenarbeit überführt.

Bedeutung der Eigenständigkeit für Studierende

Vieles bleibt unverändert: Der Studienbetrieb wird wie bisher fortgeführt, ebenfalls der Studienplan und das Praktikumskonzept, das sich bewährt hat. Die Studierenden werden ihr Studium auch weiterhin mit einem schweizweit anerkannten Lehrdiplom und einem Bachelor of Arts abschliessen.

Die Studiengebühren bleiben gleich hoch.

In administrativer und rechtlicher Hinsicht wird sich einiges verändern: Für die Studierendenadministration wird nicht mehr die PHBern zuständig sein, sondern das PH-Institut NMS. Das ergibt kürzere und einfachere Wege. Die Studierenden werden nicht mehr Studierende der PHBern sein, sondern Studierende des PH-Instituts NMS und Mitglied der neuen Studierenden-Vereinigung PH NMS Bern.